
Marvin Knorr
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München
oder
E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-knorr.de
Arbeitsrecht
Ob Kündigung, Abmahnung, Diskriminierung oder Lohnstreit – ich vertrete Mandantinnen und Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Situationen.
Kündigung trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit
Was passiert, wenn einem Mitarbeiter nach vielen Jahren plötzlich gekündigt wird – etwa mit der Begründung „betriebliche Erfordernisse“? In solchen Fällen lohnt es sich oft, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Nicht selten bestehen Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung, insbesondere wenn Sozialauswahl, Fristen oder Formfehler eine Rolle spielen.
Abmahnungen als Druckmittel – was tun?
Manchmal erhalten Beschäftigte innerhalb kurzer Zeit mehrere Abmahnungen – häufig mit dem Ziel, eine Kündigung oder Eigenkündigung vorzubereiten. Wer sich frühzeitig rechtlich beraten lässt, kann gegen unberechtigte Abmahnungen vorgehen und eine Eskalation des Arbeitsverhältnisses verhindern.
Befristeter Arbeitsvertrag ohne klaren Sachgrund
Viele Arbeitnehmer werden über längere Zeit hinweg mit befristeten Verträgen beschäftigt – oft ohne nachvollziehbaren Grund. Das Arbeitsrecht setzt hier klare Grenzen: Spätestens nach zwei Jahren oder bei mehrfacher Verlängerung kann eine Entfristung möglich sein. Eine rechtliche Prüfung bringt oft Klarheit über die Erfolgsaussichten.
Über mich
Ich bin Marvin Knorr, Volljurist, und leidenschaftlich im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Mit einem Blick fürs Detail und dem Anspruch, echte Mehrwerte zu schaffen, unterstütze ich Menschen und Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen.

Studium und Referendariat in Regensburg
- 2015 immatrikulierte ich mich für den Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
- 2021 schloss ich das Studium erfolgreich mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab
- Im Referendariat wurde ich praktisch bei den Stationen Rechtsanwalt, Gericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltung ausgebildet
- 2023 erwarb ich die Befähigung zum Richteramt mit Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung

Beruflicher Hintergrund
- Seit 2023 arbeite ich als Syndikusrechtsanwalt bei dem bedeutenden amerikanischen Versicherer Markel Insurance SE
- Die Schadenbearbeitung umfasst rechtliche Deckungsprüfungen, sowie die Koordination und Kommunikation mit Behörden, Versicherungsnehmern, Versicherungsmaklern, Sachverständigen, Rechtsanwälten und Geschädigten
- Fachvorträge prägen mein Berufsleben und rhetorisches Geschick
Hinter jedem Fall steht ein Mensch – ich höre zu, verstehe und setze mich für Ihr Recht ein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für Verbraucher liegt die Gebühr meist zwischen 50 und 190 Euro zzgl. MwSt., abhängig vom Umfang des Falls. Gerne erstelle ich Ihnen vorab ein transparentes Angebot. Sollte nach der Erstberatung eine Beauftragung erfolgen, werden die Kosten für die Erstberatung selbstverständlich bei der abschließenden Kostennote berücksichtigt.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Je früher, desto besser. Ein Anwalt hilft dabei, Fehler zu vermeiden, Fristen einzuhalten und Ihre Rechte zu wahren. So lassen sich oft teure oder langwierige Auseinandersetzungen vermeiden.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja – abhängig von Ihrer Versicherung und dem Rechtsgebiet. Ich unterstütze Sie bei der Deckungsanfrage und kläre die Kostenübernahme vorab.
Wie läuft eine Mandatsübernahme ab?
Nach einem ersten Gespräch erhalten Sie eine Mandatsvereinbarung. Sobald diese unterzeichnet ist, beginne ich mit der rechtlichen Prüfung und übernehme die Vertretung – außergerichtlich oder gerichtlich.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In dringenden Fällen erhalten Sie meist innerhalb von 24–48 Stunden einen Termin – telefonisch, online oder persönlich.
Bieten Sie auch Online-Beratungen an?
Ja – per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. So erhalten Sie rechtliche Unterstützung bequem und sicher von zu Hause aus.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Falls?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ich bemühe mich um eine zügige Bearbeitung und halten Sie über jeden Schritt transparent auf dem Laufenden.
Wird mein Fall vertraulich behandelt?
Selbstverständlich. Als Anwälte unterliegen wir der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO). Ihre Daten behandele ich streng vertraulich.